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Art 3 - Digitale Gesetze
Gesetz zu dem Übereinkommen vom 8. September 1976 über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern (PersStdAuszÜbkG)
Eingangsformel
Art 1
Art 2
Art 3
Inhaltsverzeichnis
Art 3
(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
(2) Der Tag, an dem das Übereinkommen nach seinem Artikel 13 Satz 2 für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft tritt, ist im Bundesgesetzblatt bekanntzugeben.