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§ 1a Klimaschutz und Nachhaltigkeit - Digitale Gesetze
Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
I. Allgemeine Vorschriften
§ 1 Sachlicher Geltungsbereich
§ 1a Klimaschutz und Nachhaltigkeit
§ 2 Genehmigungspflicht
§ 3 Unternehmer
§ 3a Bereitstellung von Mobilitätsdaten
§ 3b Datenverarbeitung
§ 3c Datenlöschung
§ 4 Straßenbahnen, Obusse, Kraftfahrzeuge
§ 5 Dokumente
§ 6 Umgehungsverbot
§ 7 Beförderung von Personen auf Lastkraftwagen und auf Anhängern hinter Lastkraftwagen und Zugmaschinen
§ 8 Förderung der Verkehrsbedienung und Ausgleich der Verkehrsinteressen im öffentlichen Personennahverkehr
§ 8a Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge
§ 8b Wettbewerbliches Vergabeverfahren
II. Genehmigung
III. Sonderbestimmungen für die einzelnen Verkehrsarten
IV. Auslandsverkehr
V. Aufsicht, Prüfungsbefugnisse
VI. Rechtsbehelfsverfahren und Gebühren
VII. Erlaß von Rechtsverordnungen und Allgemeinen Verwaltungsvorschriften
VIII. Bußgeldvorschriften
IX. Übergangs- und Schlußbestimmungen
Inhaltsverzeichnis
I.: Allgemeine Vorschriften
§ 1a Klimaschutz und Nachhaltigkeit
Bei Anwendung dieses Gesetzes sind die Ziele des Klimaschutzes und der Nachhaltigkeit zu berücksichtigen.