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§ 4 Ermittlung der Erträge - Digitale Gesetze
Verordnung über den Ausgleich gemeinwirtschaftlicher Leistungen im Straßenpersonenverkehr (PBefAusglV)
Eingangsformel
§ 1 Auszubildende
§ 2 Kostenbestandteile für die Festlegung der Kostensätze
§ 3 Ermittlung der Personen-Kilometer für die Berechnung des Ausgleichs
§ 4 Ermittlung der Erträge
§ 5 Sonderregelung bei Einnahmeaufteilungsverträgen
§ 6 Länderüberschreitender Verkehr
§ 7 Antrag
§ 8 Entscheidung
§ 9 Änderung der Voraussetzungen
§ 10 Vorauszahlungen
§ 11 Inkrafttreten
Schlußformel
Anlage zu § 2
Inhaltsverzeichnis
§ 4 Ermittlung der Erträge
Als Erträge im Sinne von § 45a Abs. 1 und 2 des Gesetzes sind die Fahrgeldeinnahmen aus dem Verkauf von Zeitfahrausweisen im Ausbildungsverkehr und die Einnahmen aus erhöhten Beförderungsentgelten anzusetzen.