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§ 36e Muster der eID-Karte - Digitale Gesetze
Verordnung über Personalausweise, eID-Karten für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums und den elektronischen Identitätsnachweis (PAuswV)
Eingangsformel
Inhaltsübersicht
Kapitel 1 Allgemeine Vorschriften
Kapitel 2 Übermittlung des Lichtbilds durch Dienstleister
Kapitel 3 Übermittlung der Ausweisantragsdaten
Kapitel 4 Produktion des Personalausweises
Kapitel 5 Ausgabe und Versand des Personalausweises; Braille-Aufkleber
Kapitel 6 Änderung von Daten des Personalausweises; nachträgliches Einschalten
Kapitel 7 Elektronischer Identitätsnachweis mit einem mobilen Endgerät
Kapitel 8 Sperrung und Entsperrung des elektronischen Identitätsnachweises
Kapitel 9 Beantragung von Berechtigungen
Kapitel 10 Ausgabe von Berechtigungszertifikaten
Kapitel 11 eID-Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums
§ 36b Entsprechende Anwendung der Vorschriften über den Personalausweis
§ 36c Nicht auf die eID-Karte entsprechend anwendbare Vorschriften
§ 36d Abweichende Regelung für die eID-Karte
§ 36e Muster der eID-Karte
Kapitel 12 Schlussvorschriften
Inhaltsverzeichnis
Kapitel 11: eID-Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums
§ 36e Muster der eID-Karte
Die eID-Karte ist nach dem in Anhang 3a abgedruckten Muster herzustellen. Für die einzutragenden Daten gelten die formalen Anforderungen des Anhangs 3 Abschnitt 1 entsprechend.