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Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (PAuswG)
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
Abschnitt 2 Ausstellung und Sperrung des Ausweises; elektronischer Identitätsnachweis
Abschnitt 3 Umgang mit personenbezogenen Daten
Abschnitt 4 Hoheitliche Berechtigungszertifikate; Berechtigungen; elektronische Signaturen
Abschnitt 5 Personalausweisregister; Speicherungsvorschriften
Abschnitt 6 Pflichten des Ausweisinhabers; Ungültigkeit und Entziehung des Ausweises
Abschnitt 7 Gebühren und Auslagen; Bußgeldvorschriften
Abschnitt 8 Verordnungsermächtigung; Übergangsvorschrift
§ 14 Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 3: Umgang mit personenbezogenen Daten
§ 14 Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten
Die Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten aus dem Ausweis oder mithilfe des Ausweises darf ausschließlich erfolgen durch
1.
zur Identitätsfeststellung berechtigte Behörden nach Maßgabe der §§ 15 bis 17,
2.
öffentliche Stellen und nichtöffentliche Stellen nach Maßgabe der §§ 18 bis 20.