Teil 1 Ausbildung auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes
Teil 2 Prüfung nach § 8 der Patentanwaltsordnung
Teil 3 Sicherung des Unterhalts
Teil 4 Eignungsprüfung nach dem Gesetz über die Tätigkeit europäischer Patentanwälte in Deutschland
Teil 5 Übergangsbestimmungen
§ 7 Ausbildungsabschnitte - Digitale Gesetze
§ 7 Ausbildungsabschnitte
Die Ausbildung gliedert sich in drei Ausbildungsabschnitte, die Bewerberinnen und Bewerber in folgender Reihenfolge zu durchlaufen haben:
1.
mindestens zwei Jahre und zwei Monate und höchstens drei Jahre im Geltungsbereich dieser Verordnung in einer Patentanwaltskanzlei oder in der Patentabteilung eines Unternehmens (erster Ausbildungsabschnitt),
2.
zwei Monate beim Deutschen Patent- und Markenamt (zweiter Ausbildungsabschnitt) und
3.
sechs Monate beim Bundespatentgericht (dritter Ausbildungsabschnitt).