§ 10 Handlungsfeld „Leistungen eines Parkettleger-Betriebs erstellen, kontrollieren und übergeben“
(1) Im Handlungsfeld „Leistungen eines Parkettleger-Betriebs erstellen, kontrollieren und übergeben“ hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist, Leistungen eines Parkettleger-Betriebs erfolgs-, kunden- und qualitätsorientiert, auch unter Anwendung von Informations- und Kommunikationstechnologien, zu erstellen, zu kontrollieren und zu übergeben. Dabei hat er wirtschaftliche, ökologische, ressourceneffiziente und gestalterische Gesichtspunkte sowie die allgemein anerkannten Regeln der Technik zu berücksichtigen. Bei der jeweiligen Aufgabenstellung sollen mehrere der in Absatz 2 genannten Qualifikationen verknüpft werden.
(2) Das Handlungsfeld „Leistungen eines Parkettleger-Betriebs erstellen, kontrollieren und übergeben“ besteht aus folgenden Qualifikationen:
- 1.
Erstellung der Leistungen vorbereiten; hierzu zählen insbesondere:
- a)
Methoden der Arbeitsplanung und -organisation erläutern, auswählen und Auswahl begründen; dabei unter Berücksichtigung einzusetzender Fertigungs- und Instandsetzungsverfahren den Einsatz von Personal, Materialien, Maschinen, Werkzeugen und Geräten planen,
- b)
mögliche Störungen, auch in der Zusammenarbeit mit anderen Gewerben, vorhersehen und Auswirkungen bewerten sowie Lösungen entwickeln,
- c)
baustellenbezogene Gefährdungsbeurteilungen, auch unter Berücksichtigung von Störungen im Ablauf, durchführen,
- d)
Handhabungshinweise und Produktinformationen für Materialien, Maschinen, Werkzeugen und Geräten leistungsbezogen auswerten und erläutern,
- e)
Konstruktionszeichnungen, Verlegepläne, Arbeitsanweisungen und baustellenbezogene Hinweise erarbeiten, bewerten und korrigieren,
- f)
Vorgehensweise bei der Bestellung und Überprüfung von Materialien beschreiben,
- g)
Vorgehensweise zur Planung und Organisation von Liefer- und Ausführungsterminen, dem Transport sowie der Lagerung von Materialien, Maschinen, Werkzeugen und Geräten, der Beschaffung von Genehmigungen und Zufahrtsberechtigungen erläutern und begründen sowie
- h)
Vorgehensweise bei der Übertragung der Planungen nach Buchstabe g auf die Baustelle, insbesondere beim Messen und Einteilen der zu belegenden Flächen, beschreiben,
- 2.
Leistungen erstellen; hierzu zählen insbesondere:
- a)
berufsbezogene Rechtsvorschriften und technische Normen sowie allgemein anerkannte Regeln der Technik anwenden und beurteilen,
- b)