Zweiter Unterabschnitt Einleitung des berufsgerichtlichen Verfahrens
Dritter Unterabschnitt Hauptverhandlung
Dritter Abschnitt Rechtsmittel
Vierter Abschnitt Sicherung von Beweisen
Fünfter Abschnitt Berufs- und Vertretungsverbot als vorläufige Maßnahme
Sechster Abschnitt Vollstreckung berufsgerichtlicher Maßnahmen und Kosten sowie Tilgung
Achter Teil Kosten in Patentanwaltssachen
Neunter Teil Beratungs- und Vertretungsbefugnis des Patentassessors in ständigem Dienstverhältnis
Zehnter Teil Ausländische Patentanwaltsberufe und Berufsausübungsgesellschaften
Elfter Teil Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 105 Mitwirkung der Staatsanwaltschaft
Die Aufgaben der Staatsanwaltschaft in dem Verfahren vor dem Landgericht werden von der Staatsanwaltschaft bei dem Oberlandesgericht wahrgenommen, bei dem der Senat für Patentanwaltssachen (§ 86) besteht.