Loading...
Loading...
Toggle menu
Digitale Gesetze
Digitale Gesetze
Gesetze
Toggle theme
Suche...
Suche...
Strg
K
Suche
§ 10 Vorsatz und Fahrlässigkeit - Digitale Gesetze
Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG)
Inhaltsübersicht
Erster Teil Allgemeine Vorschriften
Zweiter Teil Bußgeldverfahren
Dritter Teil Einzelne Ordnungswidrigkeiten
Vierter Teil Schlußvorschriften
Inhaltsverzeichnis
Erster Teil: Allgemeine Vorschriften
Zweiter Abschnitt: Grundlagen der Ahndung
§ 10 Vorsatz und Fahrlässigkeit
Als Ordnungswidrigkeit kann nur vorsätzliches Handeln geahndet werden, außer wenn das Gesetz fahrlässiges Handeln ausdrücklich mit Geldbuße bedroht.