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[object Object] (OrgBAusbV)
Eingangsformel
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1 Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung
Abschnitt 2 Zwischenprüfung
Abschnitt 3 Abschluss- oder Gesellenprüfung
Unterabschnitt 1 Allgemeines
Unterabschnitt 2 Fachrichtung Orgelbau
Unterabschnitt 3 Fachrichtung Pfeifenbau
§ 18 Prüfungsbereiche
§ 19 Prüfungsbereich Entwurf und Fertigung
§ 20 Prüfungsbereich Durchführen von Teilarbeiten
§ 21 Prüfungsbereich Planen und Konstruieren
§ 22 Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
§ 23 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschluss- oder Gesellenprüfung
§ 24 Mündliche Ergänzungsprüfung
Abschnitt 4 Schlussvorschriften
§ 18 Prüfungsbereiche - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 3: Abschluss- oder Gesellenprüfung
Unterabschnitt 3: Fachrichtung Pfeifenbau
§ 18 Prüfungsbereiche
Die Abschluss- oder Gesellenprüfung findet in der Fachrichtung Pfeifenbau in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
1.
Entwurf und Fertigung,
2.
Durchführen von Teilarbeiten,
3.
Planen und Konstruieren sowie
4.
Wirtschafts- und Sozialkunde.