Erster Abschnitt Grundsätze für die Verleihung von Titeln, Orden und Ehrenzeichen
Zweiter Abschnitt Besondere Vorschriften für früher verliehene Orden und Ehrenzeichen
Dritter Abschnitt Besitznachweis
Vierter Abschnitt Ehrensold
Fünfter Abschnitt Gemeinsame Bestimmungen
Sechster Abschnitt Bußgeld- und Schlußbestimmungen
§ 17 Aufhebung von Rechtsvorschriften
Folgende Vorschriften werden als Bundesrecht aufgehoben:
1.
bis 10.
11.
das Gesetz Nr. 7 der Alliierten Hohen Kommission vom 21. September 1949 (Amtsblatt der Alliierten Hohen Kommission S. 11);
12.
Artikel 2 des bayerischen Gesetzes Nr. 17 über den Entzug der unter der nationalsozialistischen Herrschaft verliehenen Titel vom 20. Mai 1946 (Bayerisches Gesetz- und Verordnungsblatt S. 178).