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Anordnung über die Ausstellung von Ersatzurkunden nach § 9 des Gesetzes über Titel, Orden und Ehrenzeichen für Berechtigte im Ausland (OrdenErsUrkAnO)
I.
II.
III.
Schlußformel
III. - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
III.
Diese Anordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung im Bundesanzeiger in Kraft.