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Art 3 - Digitale Gesetze
Zweiter Erlaß über die Genehmigung der Stiftung und Verleihung von Orden und Ehrenzeichen (OrdenErl 2)
Art 1
Art 2
Art 3
Art 4
Schlußformel
Inhaltsverzeichnis
Art 3
Die Stiftungsbestimmungen und die Verleihungsbedingungen sowie die Abbildungen und die Beschreibungen der nach Artikel 1 genehmigten Ehrenzeichen werden vom Bundesminister des Innern im Bundesanzeiger veröffentlicht.