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Art 4 - Digitale Gesetze
Erlaß über die Genehmigung der Stiftung und Verleihung von Orden und Ehrenzeichen und über die Anerkennung als Ehrenzeichen (OrdenErl)
Art 1
Art 2
Art 3
Art 4
Art 5
Art 6
Schlußformel
Inhaltsverzeichnis
Art 4
Auf Grund von § 3 Abs. 2 des Ordensgesetzes erkenne ich das
Deutsche Sportabzeichen in drei Klassen
als Ehrenzeichen an.