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§ 19 Inkrafttreten - Digitale Gesetze
Verordnung über die technischen und organisatorischen Vorgaben für die Durchführung einer Online-Wahl im Rahmen des Modellprojekts nach § 194a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (OnlWahlV)
Eingangsformel
Teil 1 Allgemeines
Teil 2 Wahl der Mitglieder und der stellvertretenden Mitglieder der Verwaltungsräte der Krankenkassen durch Online-Stimmabgabe
Inhaltsverzeichnis
Teil 2: Wahl der Mitglieder und der stellvertretenden Mitglieder der Verwaltungsräte der Krankenkassen durch Online-Stimmabgabe
Abschnitt 4: Nachbereitung der Wahl
§ 19 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.