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§ 14 Bestellung einer Online-Wahlleitung - Digitale Gesetze
Verordnung über die technischen und organisatorischen Vorgaben für die Durchführung einer Online-Wahl im Rahmen des Modellprojekts nach § 194a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (OnlWahlV)
Eingangsformel
Teil 1 Allgemeines
Teil 2 Wahl der Mitglieder und der stellvertretenden Mitglieder der Verwaltungsräte der Krankenkassen durch Online-Stimmabgabe
Inhaltsverzeichnis
Teil 2: Wahl der Mitglieder und der stellvertretenden Mitglieder der Verwaltungsräte der Krankenkassen durch Online-Stimmabgabe
Abschnitt 3: Ermittlung des Wahlergebnisses
§ 14 Bestellung einer Online-Wahlleitung
Der Wahlausschuss bestellt eine Online-Wahlleitung oder nimmt deren Aufgaben selbst wahr. Die Sitzungen der Online-Wahlleitung sind öffentlich.