(2) Im Ofen- und Luftheizungsbauer-Handwerk sind zum Zwecke der Meisterprüfung folgende Fertigkeiten und Kenntnisse als Qualifikationen zu berücksichtigen:
- 1.
Kundenwünsche ermitteln, Kunden beraten, Serviceleistungen anbieten, Auftragsverhandlungen führen und Auftragsziele festlegen, Leistungen kalkulieren und Angebote erstellen, Verträge schließen,
- 2.
Aufgaben der technischen, kaufmännischen und personalwirtschaftlichen Betriebsführung wahrnehmen, insbesondere unter Berücksichtigung der Betriebsorganisation, der betrieblichen Aus- und Weiterbildung, des Qualitätsmanagements, des Arbeitsschutzrechtes, des Datenschutzes, des Umweltschutzes sowie von Informations- und Kommunikationstechniken,
- 3.
Auftragsabwicklungsprozesse einschließlich Baustelleneinrichtungen planen, organisieren, durchführen und überwachen,
- 4.
Aufträge durchführen, insbesondere unter Berücksichtigung von Fertigungs-, Montage- und Instandhaltungstechniken, berufsbezogenen rechtlichen Vorschriften und technischen Normen sowie der allgemein anerkannten Regeln der Technik, Personal, Material, Maschinen und Geräten sowie von Möglichkeiten zum Einsatz von Auszubildenden,
- 5.
Logistikkonzepte entwickeln und umsetzen,
- 6.
individuelle Konzepte zur Wärmeversorgung entwickeln und umsetzen,
- 7.
handgefertigte Feuerstätten, insbesondere Kachelöfen, Backöfen und Herde, Heizungen, Kamine und Feuerstätten über zwei Geschosse für feste, flüssige und gasförmige Brennstoffe sowie raumlufttechnische Anlagen und Abgasanlagen, planen, vor Ort errichten und instand halten,
- 8.
Anlagen zur Energiesammlung, Energieumwandlung und Energielagerung planen, installieren und überwachen sowie Techniken zur rationellen Energienutzung anwenden,
- 9.
industriell gefertigte Herde, Öfen und Kamine aufstellen und anschließen,
- 10.
manuelle und maschinelle Be- und Verarbeitungsverfahren von mineralischen, keramischen und metallischen Baustoffen sowie Montage- und Fügetechniken beherrschen sowie Werkstoffeigenschaften bei Planung, Konstruktion und Ausführung berücksichtigen,