Toggle menu
Digitale Gesetze
Digitale Gesetze
Gesetze
Suche...
Suche...
Strg
K
Suche
Toggle theme
Loading...
§ 4 Schätzung - Digitale Gesetze
Verordnung zur Ermittlung der zum Internationalen Entschädigungsfonds für Ölverschmutzungsschäden nach dem Ölschadengesetz beitragspflichtigen Ölmengen (ÖlmeldV)
Eingangsformel
§ 1 Begriffsbestimmungen
§ 2 Inhalt der Meldepflicht
§ 3 Assoziierungsverhältnis
§ 4 Schätzung
§ 5 Änderungen der Vertragszugehörigkeit
§ 6 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Inhaltsverzeichnis
§ 4 Schätzung
Im Fall der Schätzung des Ölerhalts einer beitragspflichtigen Person nach § 5 Abs. 3 des Ölschadengesetzes soll die Dauer der Nachfrist zwei Wochen nicht überschreiten.