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§ 5 Zusammensetzung der Prüferdelegation - Digitale Gesetze
Verordnung über die Durchführung der Abschlussprüfung in den staatlich anerkannten Ausbildungsberufen des öffentlichen Dienstes (ÖDAPrV)
Eingangsformel
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1 Allgemeines
Abschnitt 2 Abschlussprüfung
Abschnitt 3 Prüfung der Zusatzqualifikation
Abschnitt 4 Schlussbestimmung
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 2: Abschlussprüfung
Unterabschnitt 1: Prüfungsausschuss und Prüferdelegation
§ 5 Zusammensetzung der Prüferdelegation
Die Prüferdelegation besteht
1.
für den Ausbildungsberuf Kaufmann für Büromanagement und Kauffrau für Büromanagement aus sechs Mitgliedern
2.
für die anderen Ausbildungsberufe aus fünf Mitgliedern.