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§ 6 Entsprechende Anwendung auf verwandte Schutzrechte - Digitale Gesetze
[object Object] (NvWV)
Eingangsformel
§ 1 Informationspflichten bei nicht verfügbaren Werken
§ 2 Nichtverfügbarkeit von nicht für den Handel bestimmten Werken
§ 3 Wahrung des Urheberpersönlichkeitsrechts bei nicht veröffentlichten Werken
§ 4 Rechtsfolgen eines Widerspruchs nach § 52 Absatz 2 des Verwertungsgesellschaftengesetzes
§ 5 Rechtsfolgen eines Widerspruchs nach § 61d Absatz 2 des Urheberrechtsgesetzes
§ 6 Entsprechende Anwendung auf verwandte Schutzrechte
§ 7 Inkrafttreten
Inhaltsverzeichnis
§ 6 Entsprechende Anwendung auf verwandte Schutzrechte
Diese Verordnung ist auf verwandte Schutzrechte im Sinne des Urheberrechtsgesetzes und ihre Inhaber entsprechend anzuwenden.