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§ 8 Kündigung des Nutzers - Digitale Gesetze
Verordnung über eine angemessene Gestaltung von Nutzungsentgelten (NutzEV)
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Abweichende Entgeltvereinbarungen
§ 3 Schrittweise Entgelterhöhung bis zur Höhe der ortsüblichen Entgelte
§ 4 Entgelterhöhung bei vertragwidriger Nutzung
§ 5 Entgelterhöhung bei Garagenflächen
§ 6 Erklärung über die Entgelterhöhung
§ 7 Gutachten und Auskünfte über die ortsüblichen Entgelte
§ 8 Kündigung des Nutzers
§ 9
Inhaltsverzeichnis
§ 8 Kündigung des Nutzers
Der Nutzer ist berechtigt, das Nutzungsverhältnis bis zum Ablauf des Monats, der auf den Zugang der Erklärung über die Entgelterhöhung folgt, für den Ablauf des letzten Monats, bevor die Erhöhung wirksam wird, zu kündigen.