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Verordnung zur Konkretisierung der Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten für Netto-Leerverkaufspositionen (NLPosV)
Eingangsformel
Abschnitt 1 Anwendungsbereich
Abschnitt 2 Form und Inhalt der Mitteilungen
Abschnitt 3 Übermittlung der Mitteilungen
Abschnitt 4 Veröffentlichung im Bundesanzeiger
Abschnitt 5 Mitteilung und Veröffentlichung durch Dritte
Abschnitt 6 Aufsichtsbefugnisse
Abschnitt 7 Schlussvorschrift
§ 15 Inkrafttreten, Außerkrafttreten - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 7: Schlussvorschrift
§ 15 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Zugleich tritt die Netto-Leerverkaufspositionsverordnung vom 8. März 2012 (BGBl. I S. 454) außer Kraft.