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Verordnung über die Festsetzung der Schleusenbetriebszeiten an der Bundeswasserstraße Neckar (NeckarSchlBetrZV)
Eingangsformel
§ 1 Betriebszeiten
§ 2 Besondere Betriebsregelungen
§ 3 Ausnahmen
§ 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
§ 3 Ausnahmen - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
§ 3 Ausnahmen
Von den §§ 1 und 2 kann das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Neckar aus verkehrlichen oder betrieblichen Gründen vorübergehend abweichen.