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Verordnung über die Festsetzung von Naturschutzgebieten und einem Landschaftsschutzgebiet von zentraler Bedeutung mit der Gesamtbezeichnung "Biosphärenreservat Vessertal" (NatSGVessertalV)
Eingangsformel
§ 1 Festsetzung
§ 2 Flächenbeschreibung und Abgrenzung
§ 3 Schutzzweck
§ 4 Schutzzonen
§ 5 Gebote
§ 6 Verbote
§ 7 Ausnahmen
§ 8 Befreiungen
§ 9 Einvernehmen
§ 10 Entschädigung für Nutzungsbeschränkungen
§ 11 Vorrang dieser Verordnung
§ 12 Schlußbestimmung
Schlußformel
Anlage
Anhang EV Auszug aus Artikel 3 der Vereinbarung zur Durchführung und Auslegung des Einigungsvertrages vom 18.9.1990 (EinigVtrVbg) (BGBl. II 1990, 885, 1239)
§ 9 Einvernehmen - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
§ 9 Einvernehmen
Das Einvernehmen mit der Reservatsverwaltung ist herzustellen bei:
1.
Maßnahmen zur Erhaltung der Straßen und Wege sowie Gewässer,
2.
Erweiterungen und Neuanlagen von Freizeiteinrichtungen und
3.
der Aufstellung von Bauleitplänen.