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Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren Wetterdienst des Bundes (MWDVDV)
Eingangsformel
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1 Allgemeines
Abschnitt 2 Ausbildung
Abschnitt 3 Laufbahnprüfung
§ 16 Zweck, Bestandteile
§ 17 Prüfungsamt
§ 18 Prüfungskommission, Prüfende
§ 19 Schriftliche Abschlussprüfung
§ 20 Praktische Abschlussprüfung
§ 21 Mündliche Abschlussprüfung
§ 22 Fernbleiben, Rücktritt
§ 23 Täuschung, Ordnungsverstoß
§ 24 Wiederholung von Ausbildungsabschnitten und Abschlussprüfungen
§ 25 Bestehen der Laufbahnprüfung
§ 26 Abschlusszeugnis
§ 27 Prüfungsakten, Einsichtnahme
Abschnitt 4 Schlussvorschriften
§ 17 Prüfungsamt - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 3: Laufbahnprüfung
§ 17 Prüfungsamt
Der Deutsche Wetterdienst richtet ein Prüfungsamt ein, das die Laufbahnprüfung organisiert. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur kann die Aufgaben des Prüfungsamtes ganz oder teilweise auf andere Behörden übertragen.