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Schlußformel - Digitale Gesetze
Verordnung über Mitteilungen an die Finanzbehörden durch andere Behörden und öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten (MV)
Eingangsformel
1. Teil Allgemeine Vorschriften
2. Teil Mitteilungen
3. Teil Unterrichtung des Betroffenen
4. Teil Anwendungsbestimmung und Besondere Vorschriften
Inhaltsverzeichnis
4. Teil: Anwendungsbestimmung und Besondere Vorschriften
Schlußformel
Der Bundesrat hat zugestimmt.