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[object Object] (MusikfachhAusbV)
Eingangsformel
§ 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
§ 2 Dauer der Berufsausbildung
§ 3 Struktur der Berufsausbildung
§ 4 Ausbildungsrahmenplan, Ausbildungsberufsbild
§ 5 Durchführung der Berufsausbildung
§ 6 Abschlussprüfung
§ 7 Teil 1 der Abschlussprüfung
§ 8 Teil 2 der Abschlussprüfung
§ 9 Gewichtung der Prüfungsbereiche, Bestehen der Abschlussprüfung
§ 10 Zusatzqualifikationen
§ 11 Prüfung der Zusatzqualifikationen
Anlage 1 (zu § 4 Absatz 1 Satz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Musikfachhändler/zur Musikfachhändlerin
Anlage 2 (zu § 4 Absatz 1 Satz 2) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Musikfachhändler/zur Musikfachhändlerin
Inhaltsverzeichnis
§ 2 Dauer der Berufsausbildung
Die Ausbildung dauert drei Jahre.
§ 2 Dauer der Berufsausbildung - Digitale Gesetze