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§ 1 Allgemeines - Digitale Gesetze
Verordnung über den Mutterschutz für Beamtinnen des Bundes und die Elternzeit für Beamtinnen und Beamte des Bundes (MuSchEltZV)
Abschnitt 1 Mutterschutz
Abschnitt 2 Elternzeit
Abschnitt 3 Übergangs- und Schlussvorschriften
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 1: Mutterschutz
§ 1 Allgemeines
Für den Mutterschutz von Personen in einem Beamtenverhältnis beim Bund sowie bei bundesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts gelten die §§ 2 bis 5.