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Gesetz zur Marktüberwachung und zur Sicherstellung der Konformität von Produkten (MüG)
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
Abschnitt 2 Zuständigkeiten und Befugnisse
Abschnitt 3 Koordinierte Durchsetzung und Zusammenarbeit
Abschnitt 4 Informations- und Meldeverfahren
Abschnitt 5 Sanktionen; Übergangsvorschriften
§ 5 Verpflichtung zur Zusammenarbeit - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 2: Zuständigkeiten und Befugnisse
§ 5 Verpflichtung zur Zusammenarbeit
Artikel 7 der Verordnung (EU) 2019/1020 gilt für Produkte im Sinne von § 1 Absatz 2 entsprechend.