Abschnitt 3 Koordinierte Durchsetzung und Zusammenarbeit
Abschnitt 4 Informations- und Meldeverfahren
Abschnitt 5 Sanktionen; Übergangsvorschriften
§ 3 Fernabsatz
Auf online oder über eine andere Form des Fernabsatzes zum Verkauf angebotene Produkte im Sinne des § 1 Absatz 2 ist Artikel 6 der Verordnung (EU) 2019/1020 entsprechend anzuwenden.