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§ 35 Lehrgang „Rechtsgrundlagen in der Praxis für den mittleren technischen Dienst der Fernmelde- und Elektronischen Aufklärung des Bundes“ - Digitale Gesetze
Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren technischen Dienst der Fernmelde- und Elektronischen Aufklärung des Bundes (MtDFmEloAufklVDV)
Eingangsformel
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
Abschnitt 2 Auswahlverfahren und Einstellung
Abschnitt 3 Ausbildung
Unterabschnitt 1 Allgemeines
Unterabschnitt 2 Fachtheoretische Ausbildungsabschnitte
§ 25 Lehrgang „Grundlagen der Fernmelde- und Elektronischen Aufklärung“
§ 26 Lehrgang „Fachtechnische Grundlagen der Fernmelde- und Elektronischen Aufklärung I“
§ 27 Lehrgang „Fachtechnische Grundlagen der Fernmelde- und Elektronischen Aufklärung II“
§ 28 Lehrgang „Elektronische Kampfführung – Grundlagen der Sprechfunkaufklärung“
§ 29 Lehrgang „Informationstechnische Systeme der Fernmelde- und Elektronischen Aufklärung“
§ 30 Lehrgang „Elektronische Kampfführung – Grundlagen der elektronischen Aufklärung“
§ 31 Lehrgang „Elektronische Kampfführung – Grundlagen der Tastfunkaufklärung“
§ 32 Lehrgang „Informationssysteme und Informationsgewinnung“
§ 33 Lehrgang „Grundlagen der Auswertung der Fernmeldeaufklärung“
§ 34 Lehrgang „Technische Aufklärung“
§ 35 Lehrgang „Rechtsgrundlagen in der Praxis für den mittleren technischen Dienst der Fernmelde- und Elektronischen Aufklärung des Bundes“
Unterabschnitt 3 Praktische Ausbildung
Abschnitt 4 Leistungsnachweise und Bewertungen
Abschnitt 5 Laufbahnprüfung
Abschnitt 6 Schlussvorschriften
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 3: Ausbildung
Unterabschnitt 2: Fachtheoretische Ausbildungsabschnitte
§ 35 Lehrgang „Rechtsgrundlagen in der Praxis für den mittleren technischen Dienst der Fernmelde- und Elektronischen Aufklärung des Bundes“
Die Anwärterinnen und Anwärter werden vertraut gemacht mit
1.
den Grundzügen des Staats- und Verwaltungsrechts sowie
2.
den für ihre spätere Aufgabenwahrnehmung notwendigen spezialgesetzlichen Bestimmungen und Verwaltungsvorschriften.