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§ 3 Dauer des Vorbereitungsdienstes - Digitale Gesetze
Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren technischen Dienst der Fernmelde- und Elektronischen Aufklärung des Bundes (MtDFmEloAufklVDV)
Eingangsformel
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
Abschnitt 2 Auswahlverfahren und Einstellung
Abschnitt 3 Ausbildung
Abschnitt 4 Leistungsnachweise und Bewertungen
Abschnitt 5 Laufbahnprüfung
Abschnitt 6 Schlussvorschriften
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 1: Allgemeine Vorschriften
§ 3 Dauer des Vorbereitungsdienstes
Der Vorbereitungsdienst dauert in der Regel 24 Monate.