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§ 10 Beschäftigungsdienststelle - Digitale Gesetze
Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren technischen Dienst in der Bundeswehrverwaltung – Fachrichtung Wehrtechnik – (MtDBwVVDV)
Inhaltsübersicht
Teil 1 Allgemeine Vorschriften
Teil 2 Auswahlverfahren und Einstellung
§ 9 Einstellungsbehörde und personalbearbeitende Dienststelle
§ 10 Beschäftigungsdienststelle
§ 11 Auswahlverfahren und Zulassung zum Auswahlverfahren
§ 12 Anforderungen im Auswahlverfahren
§ 13 Auswahlkommission
§ 14 Ergänzende Festlegungen zum Auswahlverfahren
§ 15 Bestandteile des Auswahlverfahrens
§ 16 Schriftlicher Teil des Auswahlverfahrens
§ 17 Zulassung zum mündlichen Teil des Auswahlverfahrens
§ 18 Mündlicher Teil des Auswahlverfahrens
§ 19 Bewertung der Eignungsmerkmale
§ 20 Gesamtergebnis und Rangfolge
§ 21 Einstellung in den Vorbereitungsdienst
Teil 3 Ausbildung
Teil 4 Laufbahnprüfung
Teil 5 Schlussvorschrift
Inhaltsverzeichnis
Teil 2: Auswahlverfahren und Einstellung
§ 10 Beschäftigungsdienststelle
Beschäftigungsdienststelle der Anwärterinnen und Anwärter ist das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr.