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§ 45 Bescheid über die Feststellung der Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation - Digitale Gesetze
Gesetz über die Berufe in der medizinischen Technologie (MTBG)
Inhaltsübersicht
Teil 1 Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung
Teil 2 Vorbehaltene Tätigkeiten
Teil 3 Ausbildung und Ausbildungsverhältnis
Teil 4 Anerkennung von Berufsqualifikationen
Teil 5 Erbringen von Dienstleistungen
Teil 6 Zuständigkeiten und Aufgaben der Behörden
Teil 7 Verordnungsermächtigung
Teil 8 Bußgeldvorschriften
Teil 9 Übergangs- und Schlussvorschriften
Inhaltsverzeichnis
Teil 4: Anerkennung von Berufsqualifikationen
Abschnitt 1: Allgemeine Vorschriften
§ 45 Bescheid über die Feststellung der Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation
Auf Antrag ist der antragstellenden Person ein gesonderter Bescheid über die Feststellung der Gleichwertigkeit ihrer Berufsqualifikation zu erteilen.