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Gesetz über die Berufe in der medizinischen Technologie (MTBG)
Inhaltsübersicht
Teil 1 Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung
Teil 2 Vorbehaltene Tätigkeiten
Teil 3 Ausbildung und Ausbildungsverhältnis
Abschnitt 1 Allgemeines
Abschnitt 2 Ziele der Ausbildung
Abschnitt 3 Ausbildung
Abschnitt 4 Ausbildungsverhältnis
§ 26 Ausbildungsvertrag
§ 27 Inhalt des Ausbildungsvertrages
§ 28 Wirksamkeit des Ausbildungsvertrages
§ 29 Vertragsschluss bei Minderjährigen
§ 30 Anwendbares Recht
§ 31 Pflichten des Trägers der praktischen Ausbildung
§ 32 Arbeitnehmereigenschaft der auszubildenden Person
§ 33 Pflichten der auszubildenden Person
§ 34 Ausbildungsvergütung
§ 35 Überstunden
§ 36 Probezeit
§ 37 Ende des Ausbildungsverhältnisses
§ 38 Beendigung des Ausbildungsvertrages durch Kündigung
§ 39 Wirksamkeit der Kündigung
§ 40 Beschäftigung im Anschluss an das Ausbildungsverhältnis
§ 41 Nichtigkeit von Vereinbarungen
Teil 4 Anerkennung von Berufsqualifikationen
Teil 5 Erbringen von Dienstleistungen
Teil 6 Zuständigkeiten und Aufgaben der Behörden
Teil 7 Verordnungsermächtigung
Teil 8 Bußgeldvorschriften
Teil 9 Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 35 Überstunden - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
Teil 3: Ausbildung und Ausbildungsverhältnis
Abschnitt 4: Ausbildungsverhältnis
§ 35 Überstunden
Eine über die vereinbarte regelmäßige tägliche oder wöchentliche Ausbildungszeit hinausgehende Beschäftigung ist nur ausnahmsweise zulässig. Sie ist gesondert zu vergüten oder in Freizeit auszugleichen.