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Verordnung über den Inhalt und das Verfahren zur Erstellung und zur Anpassung von Mietspiegeln sowie zur Konkretisierung der Grundsätze für qualifizierte Mietspiegel (MsV)
Eingangsformel
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1 Allgemeine Regelungen
Abschnitt 2 Einfache Mietspiegel
Abschnitt 3 Qualifizierte Mietspiegel
Abschnitt 4 Schlussvorschrift
§ 24 Inkrafttreten
Schlussformel
§ 24 Inkrafttreten - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 4: Schlussvorschrift
§ 24 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2022 in Kraft.