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Magnetschwebebahn-Lärmschutzverordnung (MsbLärmSchV)
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Immissionsgrenzwerte
§ 3 Berechnung des Beurteilungspegels
Anlage Berechnung des Beurteilungspegels
§ 3 Berechnung des Beurteilungspegels - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
§ 3 Berechnung des Beurteilungspegels
Der Beurteilungspegel ist nach der Anlage zu berechnen. Die dort unter Nummer 2.1 genannten Angaben hat der Betreiber der Magnetschwebebahn beizubringen.