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§ 5 Ausbildungsplan - Digitale Gesetze
Verordnung über die Berufsausbildung zum Manufakturporzellanmaler/zur Manufakturporzellanmalerin (MPorzMAusbV)
Eingangsformel
§ 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
§ 2 Ausbildungsdauer
§ 3 Ausbildungsberufsbild
§ 4 Ausbildungsrahmenplan
§ 5 Ausbildungsplan
§ 6 Berichtsheft
§ 7 Zwischenprüfung
§ 8 Abschlußprüfung
§ 9 Inkrafttreten
Anlage (zu § 4) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Manufakturporzellanmaler/zur Manufakturporzellanmalerin
Inhaltsverzeichnis
§ 5 Ausbildungsplan
Der Ausbildende hat unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplans für den Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.