Abschnitt 2 Ausbildung als Masseur und medizinischer Bademeister
Abschnitt 3 Ausbildung als Physiotherapeut
Abschnitt 4 Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen
Abschnitt 4a Erbringen von Dienstleistungen
Abschnitt 5 Zuständigkeiten
Abschnitt 6 Bußgeldvorschriften
Abschnitt 7 Übergangs- und Schlußvorschriften
§ 19
§ 9 Absatz 2 bis 4 tritt am 31. Dezember 2024 außer Kraft. Ausbildungen nach § 9 Absatz 2, die vor dem 31. Dezember 2024 begonnen worden sind, werden nach dieser Bestimmung abgeschlossen.