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§ 10 Prüfungsamt - Digitale Gesetze
Verordnung über den Aufstieg in den höheren nichttechnischen Verwaltungsdienst des Bundes über das Studium „Master of Public Administration“ an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung (MPAHSBundV)
Eingangsformel
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1 Allgemeines
Abschnitt 2 Studienordnung
Abschnitt 3 Masterprüfung
§ 10 Prüfungsamt
§ 11 Prüfende, Prüfungskommissionen
§ 12 Modulprüfungen
§ 13 Masterarbeit
§ 14 Mündliche Verteidigung der Masterarbeit
§ 15 Bewertung der Prüfungen
§ 16 Fernbleiben, Rücktritt
§ 17 Täuschung, Ordnungsverstoß
§ 18 Wiederholung von Prüfungen
§ 19 Bestehen der Masterprüfung, Gesamtnote
§ 20 Urkunden
§ 21 Prüfungsakten, Einsichtnahme
Abschnitt 4 Berufspraktische Einführung
Abschnitt 5 Schlussvorschriften
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 3: Masterprüfung
§ 10 Prüfungsamt
Für die Organisation und Durchführung der Masterprüfung richtet die Hochschule ein Prüfungsamt ein.