Toggle menu
Digitale Gesetze
Digitale Gesetze
Gesetze
Suche...
Suche...
Strg
K
Suche
Toggle theme
Loading...
§ 6.01 Fahrt unter Segel - Digitale Gesetze
Moselschiffahrtspolizeiverordnung (MoselSchPV)
Inhaltsverzeichnis
Erster Teil Auf der gesamten internationalen Moselstrecke anwendbare Bestimmungen
Kapitel 1 Allgemeine Bestimmungen
Kapitel 2 Kennzeichen und Tiefgangsanzeiger der Fahrzeuge, Schiffseichung
Kapitel 3 Bezeichnung der Fahrzeuge
Kapitel 4 Schallzeichen der Fahrzeuge; Sprechfunk; Informations- und Navigationsgeräte
Kapitel 5 Schiffahrtszeichen und Bezeichnung der Wasserstraße
Kapitel 6 Fahrregeln
Abschnitt I. Allgemeines
§ 6.01 Fahrt unter Segel
§ 6.02 Gegenseitiges Verhalten von Kleinfahrzeugen und anderen Fahrzeugen
§ 6.02a Besondere Fahrregeln für Kleinfahrzeuge
Abschnitt II. Begegnen und Überholen
Abschnitt III. Weitere Regeln für die Fahrt
Abschnitt IV. Fähren
Abschnitt V. Durchfahren von Brücken, Wehren und Schleusen
Abschnitt VI. Unsichtiges Wetter, Benutzung von Radar
Kapitel 7 Regeln für das Stilliegen
Kapitel 8 Zusatzbestimmungen
Kapitel 9 Besondere Regeln für die Fahrt und das Stilliegen
Kapitel 10 Beschränkung der Schiffahrt bei Hochwasser
Zweiter Teil Umweltbestimmungen
Inhaltsverzeichnis
Erster Teil: Auf der gesamten internationalen Moselstrecke anwendbare Bestimmungen
More
Abschnitt I.: Allgemeines
§ 6.01 Fahrt unter Segel
Fahrzeuge unter Segel - ausgenommen Kleinfahrzeuge - dürfen nur bei Tag und mit Erlaubnis der zuständigen Behörde fahren.