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§ 2 Weiteranwendung von Vorschriften - Digitale Gesetze
Verordnung zur Aufhebung marktordnungsrechtlicher Vorschriften im Bereich Zucker (MORVAufhV)
§ 1 Aufhebung von Vorschriften
§ 2 Weiteranwendung von Vorschriften
Inhaltsverzeichnis
§ 2 Weiteranwendung von Vorschriften
Die Zucker-Lagerkostenausgleichs-Verordnung ist auf Sachverhalte, die vor dem 27. Dezember 2010 entstanden sind und deren Abwicklung weiter anzuwenden.