Unterabschnitt 4 Ermittlung der Gewählten, Wahlniederschrift, Benachrichtigungen
Kapitel 3 Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer durch Delegierte
Teil 2 Abberufung von Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer
Teil 3 Besondere Vorschriften für die Wahl und die Abberufung der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer bei Teilnahme von Arbeitnehmern von Seebetrieben
Teil 4 Unternehmen mit Mehrheitsbeteiligung des Bundes
Teil 5 Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 39 Wahlniederschrift des Betriebswahlvorstands
Nachdem die Stimmen ausgezählt sind, stellt der Betriebswahlvorstand in einer Niederschrift für jeden Wahlgang gesondert fest:
1.
die Zahl der insgesamt abgegebenen Stimmen;
2.
die Zahl der gültigen Stimmen;
3.
die Zahl der ungültigen Stimmen;
4.
die Zahlen der auf die einzelnen Bewerber entfallenden Stimmen;
5.
besondere während der Wahl eingetretene Zwischenfälle oder sonstige Ereignisse.