Toggle menu
Digitale Gesetze
Digitale Gesetze
Gesetze
Suche...
Suche...
Strg
K
Suche
Toggle theme
Loading...
Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienst in der Bundeswehrverwaltung (MntDBwVVDV)
Eingangsformel
Inhaltsübersicht
Teil 1 Allgemeine Vorschriften
Teil 2 Auswahlverfahren und Einstellung
Teil 3 Ausbildung
Teil 4 Prüfungen
Abschnitt 1 Zwischenprüfung
Abschnitt 2 Laufbahnprüfung
Unterabschnitt 1 Allgemeines und Organisatorisches
§ 60 Zweck der Laufbahnprüfung
§ 61 Zulassung zur Laufbahnprüfung
§ 62 Bestandteile der Laufbahnprüfung
§ 63 Prüfungsamt
§ 64 Prüfungskommission für die Laufbahnprüfung
§ 65 Mitglieder der Prüfungskommission
§ 66 Entscheidungen der Prüfungskommissionen
§ 67 Nichtöffentlichkeit der Laufbahnprüfung
§ 68 Protokoll über die Laufbahnprüfung
§ 69 Durchführung der Laufbahnprüfung
Unterabschnitt 2 Schriftliche Prüfung
Unterabschnitt 3 Mündliche Prüfung
Unterabschnitt 4 Bestehen der Laufbahnprüfung
Abschnitt 3 Gemeinsame Vorschriften für die Zwischenprüfung und für die Laufbahnprüfung
Teil 5 Schlussvorschriften
§ 61 Zulassung zur Laufbahnprüfung - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
Teil 4: Prüfungen
More
Unterabschnitt 1: Allgemeines und Organisatorisches
§ 61 Zulassung zur Laufbahnprüfung
Zur Laufbahnprüfung ist zugelassen, wer
1.
die Zwischenprüfung bestanden hat und
2.
die Ausbildungsabschnitte absolviert hat.