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§ 29 Ort der Durchführung - Digitale Gesetze
Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienst in der Bundeswehrverwaltung (MntDBwVVDV)
Eingangsformel
Inhaltsübersicht
Teil 1 Allgemeine Vorschriften
Teil 2 Auswahlverfahren und Einstellung
Teil 3 Ausbildung
Abschnitt 1 Ausbildungsorganisation
Abschnitt 2 Fachtheoretische Ausbildung
Unterabschnitt 1 Inhalt der fachtheoretischen Ausbildung
§ 28 Lehrgebiete
§ 29 Ort der Durchführung
§ 30 Einführungslehrgang
§ 31 Abschlusslehrgang
Unterabschnitt 2 Klausuren und Leistungstests in der fachtheoretischen Ausbildung
Unterabschnitt 3 Zeugnisse in der fachtheoretischen Ausbildung
Abschnitt 3 Berufspraktische Ausbildung
Teil 4 Prüfungen
Teil 5 Schlussvorschriften
Inhaltsverzeichnis
Teil 3: Ausbildung
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Unterabschnitt 1: Inhalt der fachtheoretischen Ausbildung
§ 29 Ort der Durchführung
Die fachtheoretische Ausbildung wird beim Bildungszentrum der Bundeswehr durchgeführt.