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§ 29 Ort der Durchführung - Digitale Gesetze
Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienst in der Bundeswehrverwaltung (MntDBwVVDV)
Eingangsformel
Inhaltsübersicht
Teil 1 Allgemeine Vorschriften
Teil 2 Auswahlverfahren und Einstellung
Teil 3 Ausbildung
Teil 4 Prüfungen
Teil 5 Schlussvorschriften
Inhaltsverzeichnis
Teil 3: Ausbildung
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Unterabschnitt 1: Inhalt der fachtheoretischen Ausbildung
§ 29 Ort der Durchführung
Die fachtheoretische Ausbildung wird beim Bildungszentrum der Bundeswehr durchgeführt.