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§ 2 - Digitale Gesetze
Verordnung über die Festsetzung der Schleusenbetriebszeiten am Mittellandkanal und Elbe-Seitenkanal (ML/ElbeSKanalSchlBetrZV)
Eingangsformel
§ 1
§ 2
§ 3
Schlussformel
Inhaltsverzeichnis
§ 2
Von den in § 1 festgesetzten Betriebszeiten kann aus Gründen des Verkehrsbedarfs oder wegen betrieblicher Erfordernisse abgewichen werden. Diese Änderungen werden bekannt gegeben.