Teil 3 Schutzmaßregeln in Schlachtstätten, auf dem Transport und in Grenzkontrollstellen
Teil 4 Aufhebung der Schutzmaßregeln, Wiederbelegung von Betrieben
Teil 5 Behördliche Anordnungen, Tierseuchenbekämpfungszentrum
Teil 6 Arbeiten mit MKS-Virus
Teil 7 Ordnungswidrigkeiten, Schlussbestimmungen
§ 31 Behördliche Anordnungen
Die zuständige Behörde kann, soweit es aus Gründen der Seuchenbekämpfung erforderlich ist,
1.
für Tiere empfänglicher Arten innerhalb eines bestimmten Gebiets eine amtstierärztliche Untersuchung auf Maul- und Klauenseuche einschließlich der Entnahme erforderlicher Proben zur Untersuchung,
2.
für Tiere empfänglicher Arten vor deren Verbringen aus einem Betrieb
a)
eine Untersuchung,
b)
eine Absonderung einschließlich Aufstallung,
c)
eine behördliche Beobachtung,
3.
eine Untersuchung der Erzeugnisse von Tieren empfänglicher Arten