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Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer (MitbestG)
Erster Teil Geltungsbereich
§ 1 Erfaßte Unternehmen
§ 2 Anteilseigner
§ 3 Arbeitnehmer und Betrieb
§ 4 Kommanditgesellschaft
§ 5 Konzern
Zweiter Teil Aufsichtsrat
Dritter Teil Gesetzliches Vertretungsorgan
Vierter Teil Seeschiffahrt
Fünfter Teil Übergangs- und Schlußvorschriften
§ 2 Anteilseigner - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
Erster Teil: Geltungsbereich
§ 2 Anteilseigner
Anteilseigner im Sinne dieses Gesetzes sind je nach der Rechtsform der in § 1 Abs. 1 Nr. 1 bezeichneten Unternehmen Aktionäre, Gesellschafter oder Mitglieder einer Genossenschaft.