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§ 21 Gewinne oder Verluste aus Eigenkapitalbeteiligungen - Digitale Gesetze
Gesetz zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für Unternehmensgruppen (MinStG)
Inhaltsübersicht
Teil 1 Allgemeine Vorschriften
Teil 2 Ergänzungssteuer
Teil 3 Ermittlung des Mindeststeuer-Gewinns oder Mindeststeuer-Verlusts
Teil 4 Ermittlung der angepassten erfassten Steuern
Teil 5 Ermittlung des effektiven Steuersatzes und des Steuererhöhungsbetrags
Teil 6 Unternehmensumstrukturierungen und Beteiligungsstrukturen
Teil 7 Besonderheiten bei obersten Muttergesellschaften, Ausschüttungssystemen und Investmenteinheiten
Teil 8 Administration
Teil 9 Übergangsregelungen
Teil 10 Nationale Ergänzungssteuer
Teil 11 Besteuerungsverfahren und sonstige Bestimmungen
Inhaltsverzeichnis
Teil 3: Ermittlung des Mindeststeuer-Gewinns oder Mindeststeuer-Verlusts
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Unterabschnitt 1: Allgemeine Bestimmungen
§ 21 Gewinne oder Verluste aus Eigenkapitalbeteiligungen
Ausgenommene Gewinne oder Verluste aus Eigenkapitalbeteiligungen sind im Mindeststeuer-Jahresüberschuss oder Mindeststeuer-Jahresfehlbetrag enthaltene
1.
Gewinne und Verluste aus der Änderung des beizulegenden Zeitwerts und aus der Veräußerung von Schachtelbeteiligungen (§ 20 Absatz 1 Nummer 1) sowie
2.
Gewinne und Verluste in Bezug auf Eigenkapitalbeteiligungen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden.