Das Lebensversicherungsunternehmen hatte die Rückstellungen erhöht, um die Zinsgarantien der Versicherungsverträge gegen das anhaltende Niedrigzinsumfeld abzusichern. Zur Finanzierung der höheren Rückstellungen hat das Unternehmen Einschüsse erhalten. Die Tabelle gibt an, in welchem Umfang dadurch Einschüsse in den Rückstellungen gebunden sind (entspricht dem extern finanzierten Rückstellungsteil im Sinne des § 3 Absatz 7 der Mindestzuführungsverordnung). Wird ein Teil der gebundenen Einschüsse nicht mehr zur Absicherung der Zinsgarantien benötigt, kann er zur Rückerstattung der Einschüsse verwendet werden.